Ritwa J. Stahl

Vertretung von Verletzten im Strafverfahren

Sexual- und Gewalttaten

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie nicht nur die Rolle eines Zeugen. Sie können eigene Rechte im Straf­ver­fahren haben und sich bereits während des Ermittlungs­ver­fahrens anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Als Fach­anwältin für Straf­recht vertrete ich seit über 15 Jahren Opfer und Verletzte von Sexual­straf­taten und Gewalt­taten. Dazu gehören beispielsweise Verfahren wegen Ver­gewaltigung, sexueller Nötigung, aber auch wegen Raubes oder versuchter Tötungs­delikte.

Ich vertrete auch Angehörige von Menschen, die durch eine Straftat getötet wurden. Auch sie können sich in manchen Fällen dem Straf­ver­fahren als Neben­kläger anschließen und sich anwaltlich vertreten lassen.

Ich vertrete Sie während des gesamten Straf­ver­fahrens – von der Beratung und Vertretung im Ermittlungs­ver­fahren bis zur Neben­klage in der Haupt­ver­handlung.

Frühzeitige anwaltliche Vertretung

Gerade nach einer Sexual- oder Gewalttat entstehen häufig schon lange vor einer möglichen Gerichts­ver­handlung viele Fragen: Was geschieht nach einer Straf­anzeige? Wie läuft eine polizeiliche Vernehmung ab? Muss ich dem Beschuldigten vor Gericht begegnen? Welche Rechte habe ich als Verletzte?

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, den Ablauf des Straf­ver­fahrens zu verstehen und die eigenen Rechte von Anfang an wahrzu­nehmen.

Nach Akten­ein­sicht kann ich mit Ihnen besprechen, wie der Stand des Ermittlungs­ver­fahrens ist und was im weiteren Verlauf zu erwarten ist.

Nebenklage

Bei bestimmten Straf­taten besteht die Möglichkeit, sich einer Anklage der Staats­anwaltschaft als Neben­kläger anzuschließen. Als Neben­klage­ver­treterin kann ich Ihre Rechte in der Haupt­ver­handlung wahrnehmen, Fragen stellen, Anträge stellen und Sie während des gesamten Verfahrens vertreten.

Gerade in Verfahren wegen Sexual- und Gewalt­taten ist mir wichtig, meine Mandanten auch darauf vorzu­bereiten, was sie in einer Haupt­ver­handlung erwartet. Durch meine langjährige Tätigkeit als Fach­anwältin für Straf­recht kenne ich die Abläufe eines Straf­ver­fahrens und mögliche Strategien der Verteidigung. Dadurch kann ich mit Ihnen im Vorfeld besprechen, was in der Haupt­ver­handlung auf Sie zukommen kann.

Schmerzensgeld und Schadensersatz

Im Zusammenhang mit einer Straftat können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadens­ersatz bestehen. Unter bestimmten Voraus­setzungen können solche Ansprüche bereits im Straf­ver­fahren im Wege des Adhäsions­ver­fahrens geltend gemacht werden.

Ich prüfe mit Ihnen, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob Ansprüche auf einem anderen Weg verfolgt werden sollten.

Einblick in die Zusammenarbeit

Seit vielen Jahren arbeite ich mit Beratungs­stellen, der psycho­sozialen Prozess­begleitung und weiteren Einrichtungen zusammen, die Betroffene von Sexual- und Gewalt­taten unter­stützen. In einem Film, an dem ich selbst mitge­wirkt habe, erhalten Sie einen Einblick in diese Arbeit und Zusammen­arbeit. Darin können Sie sich auch einen persönlichen Eindruck von mir machen.

▶ Film: Psycho­soziale Prozess­begleitung

Erfahrung und Vertrauen

Die Vertretung von Verletzten von Sexual- und Gewalt­taten gehört seit über 15 Jahren zu den Schwer­punkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Gerade in diesen Verfahren sind Vertrauen und eine persönliche Betreuung besonders wichtig.

Bewertungen meiner Mandanten finden Sie auf meinem Profil bei anwalt.de.

Zeugenbeistand

In besonderen Fällen kann auch eine anwaltliche Vertretung als Zeugen­bei­stand sinnvoll sein. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

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Beratung in Flensburg oder per Videokonferenz; persönliche Termine in Kiel nach Vereinbarung.