Vertretung von Verletzten im Strafverfahren
Sexual- und Gewalttaten
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie nicht nur die Rolle eines Zeugen. Sie können eigene Rechte im Strafverfahren haben und sich bereits während des Ermittlungsverfahrens anwaltlich beraten und vertreten lassen.
Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich seit über 15 Jahren Opfer und Verletzte von Sexualstraftaten und Gewalttaten. Dazu gehören beispielsweise Verfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, aber auch wegen Raubes oder versuchter Tötungsdelikte.
Ich vertrete auch Angehörige von Menschen, die durch eine Straftat getötet wurden. Auch sie können sich in manchen Fällen dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und sich anwaltlich vertreten lassen.
Ich vertrete Sie während des gesamten Strafverfahrens – von der Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren bis zur Nebenklage in der Hauptverhandlung.
Frühzeitige anwaltliche Vertretung
Gerade nach einer Sexual- oder Gewalttat entstehen häufig schon lange vor einer möglichen Gerichtsverhandlung viele Fragen: Was geschieht nach einer Strafanzeige? Wie läuft eine polizeiliche Vernehmung ab? Muss ich dem Beschuldigten vor Gericht begegnen? Welche Rechte habe ich als Verletzte?
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, den Ablauf des Strafverfahrens zu verstehen und die eigenen Rechte von Anfang an wahrzunehmen.
Nach Akteneinsicht kann ich mit Ihnen besprechen, wie der Stand des Ermittlungsverfahrens ist und was im weiteren Verlauf zu erwarten ist.
Nebenklage
Bei bestimmten Straftaten besteht die Möglichkeit, sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anzuschließen. Als Nebenklagevertreterin kann ich Ihre Rechte in der Hauptverhandlung wahrnehmen, Fragen stellen, Anträge stellen und Sie während des gesamten Verfahrens vertreten.
Gerade in Verfahren wegen Sexual- und Gewalttaten ist mir wichtig, meine Mandanten auch darauf vorzubereiten, was sie in einer Hauptverhandlung erwartet. Durch meine langjährige Tätigkeit als Fachanwältin für Strafrecht kenne ich die Abläufe eines Strafverfahrens und mögliche Strategien der Verteidigung. Dadurch kann ich mit Ihnen im Vorfeld besprechen, was in der Hauptverhandlung auf Sie zukommen kann.
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Im Zusammenhang mit einer Straftat können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Ansprüche bereits im Strafverfahren im Wege des Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden.
Ich prüfe mit Ihnen, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob Ansprüche auf einem anderen Weg verfolgt werden sollten.
Einblick in die Zusammenarbeit
Seit vielen Jahren arbeite ich mit Beratungsstellen, der psychosozialen Prozessbegleitung und weiteren Einrichtungen zusammen, die Betroffene von Sexual- und Gewalttaten unterstützen. In einem Film, an dem ich selbst mitgewirkt habe, erhalten Sie einen Einblick in diese Arbeit und Zusammenarbeit. Darin können Sie sich auch einen persönlichen Eindruck von mir machen.
▶ Film: Psychosoziale Prozessbegleitung
Erfahrung und Vertrauen
Die Vertretung von Verletzten von Sexual- und Gewalttaten gehört seit über 15 Jahren zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Gerade in diesen Verfahren sind Vertrauen und eine persönliche Betreuung besonders wichtig.
Bewertungen meiner Mandanten finden Sie auf meinem Profil bei anwalt.de.
Zeugenbeistand
In besonderen Fällen kann auch eine anwaltliche Vertretung als Zeugenbeistand sinnvoll sein. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben.
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Beratung in Flensburg oder per Videokonferenz; persönliche Termine in Kiel nach Vereinbarung.