Ritwa J. Stahl

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie können Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch einge­schränkt ausüben. Sie haben Leistungen aus Ihrer Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung beantragt und der Versicherer hat die Zahlung abgelehnt.

Entscheidend ist dabei nicht nur, welche Erkrankungen Sie haben, sondern wie sich diese ganz konkret auf Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auswirken. Für die Beurteilung müssen deshalb sowohl die medizinischen Unter­lagen als auch die Anforderungen berück­sichtigt werden, die Ihr Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich an Sie gestellt hat.

Lehnt der Versicherer Leistungen ab, ist zu prüfen, worauf er seine Entscheidung stützt. Dabei können neben der medizinischen Beurteilung auch die Versicherungs­bedingungen eine Rolle spielen.

Auch ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Versicherungs­ver­trages wegen der Angaben bei Vertrags­schluss kann Anlass für eine rechtliche Prüfung sein.

Durch meine langjährige Tätigkeit in diesem Bereich bin ich mit der Auswertung medizinischer Befunde und Gutachten ebenso vertraut wie mit den rechtlichen Fragen der privaten Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung.

Ich berate und vertrete Sie bei der Durch­setzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer und, wenn dies erforderlich wird, auch im gerichtlichen Verfahren.

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