Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können und Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, stellt sich häufig die Frage, ob die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung den tatsächlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerecht wird.
Dabei kommt es nicht allein darauf an, welche Erkrankungen diagnostiziert wurden. Entscheidend ist, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen konkret auf Ihre Leistungsfähigkeit auswirken.
Als Fachanwältin für Sozialrecht vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente – im Widerspruchsverfahren und, wenn dies erforderlich wird, auch vor dem Sozialgericht.
Wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde
Häufig liegt der entscheidende Streitpunkt in der medizinischen Beurteilung. Die behandelnden Ärzte beschreiben erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, die Deutsche Rentenversicherung geht jedoch trotzdem davon aus, dass noch ein ausreichendes Leistungsvermögen besteht.
In solchen Fällen ist es wichtig, die medizinischen Unterlagen sorgfältig auszuwerten. Dazu gehören insbesondere Befundberichte, Arztbriefe, Reha-Berichte und bereits vorliegende medizinische Gutachten.
Es geht nicht allein um die Diagnosen. Entscheidend ist, welche konkreten Einschränkungen bestehen und wie sich diese im Alltag und auf die Leistungsfähigkeit auswirken.
Medizinische Gutachten richtig einordnen
Medizinische Gutachten können für die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente von erheblicher Bedeutung sein. Dabei ist nicht nur das Ergebnis eines Gutachtens entscheidend. Auch die erhobenen Befunde, die zugrunde gelegten Tatsachen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen müssen geprüft werden.
Durch meine langjährige Tätigkeit im Erwerbsminderungsrentenrecht bin ich mit der Auswertung medizinischer Befunde und Gutachten vertraut und kann beurteilen, an welchen Punkten weiterer medizinischer oder rechtlicher Klärungsbedarf besteht.
Rechtzeitig beraten lassen
Wenn Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, sollten Sie die im Bescheid genannte Widerspruchsfrist beachten. Eine frühzeitige Prüfung ermöglicht es, die weitere Vorgehensweise gezielt auf Ihren konkreten Fall abzustimmen.
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