Ritwa J. Stahl

Unfallversicherung

Grundlage Ihrer Ansprüche nach einem Unfall mit einer Gesundheitsschädigung ist der mit dem Versicherer vereinbarte Vertrag mit den Versicherungsbedingungen. Bringen Sie daher bereits zum Erstgespräch beim Anwalt den Versicherungsschein und die Bedingungen (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, kurz: AUB) mit.

Im Vordergrund steht hier die Leistung wegen Invalidität als Einmalzahlung bei unfallbedingter dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Grundlage für die Berechnung ist die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Insoweit gilt in den meisten Fällen die so genannte „Gliedertaxe“, die ebenfalls Bestandteil Ihres Vertrages ist.

Es handelt sich im Bereich des Unfallversicherungsrechts um schwierige und für den Laien schwer nachvollziehbare rechtliche und medizinische Fragen. Es sind zum einen strenge Fristen zu beachten und die Anforderungen an den medizinischen Nachweis sind sehr hoch. Ein einfacher Befundbericht oder ein gut gemeintes Attest des behandelnden Arztes reichen hier nicht aus! Der Arzt muss entweder bereits Kenntnisse im Recht der Unfallversicherung und Invalidität haben oder ihm müssen die richtigen Fragen ausführlich gestellt werden.

Ich stehe Ihnen gerne zur Seite!

Rechtsgebiete
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Strafrecht
Nebenklage und Zeugenbeistand
Privates Versicherungsrecht
Recht der Berufsunfähigkeit
Unfallversicherung
Kontakt
Büro 01525 100 99 98
Fax 0461 79 89 99 40
mail@rechtsanwalt.sh
Büro Flensburg
Walzenmühle
Neustadt 16
24939 Flensburg
Büro Kiel
Alter Markt 14
24103 Kiel
Anwalt.de Profil