Nebenklage und Zeugenbeistand
Ich stehe Ihnen als Fachanwältin für Strafrecht kompetent zur Seite, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt worden sind. Hier gibt es die Möglichkeiten, dass ich Sie im Strafprozess als Nebenkläger/Nebenklägerin vertrete oder dass ich Ihnen als Zeugenbeistand beistehe. Als Anwältin mit langer Erfahrung in diesem Bereich und einem guten Netzwerk zu anderen Stellen – wie z.B. der psychosozialen Prozessbegleitung oder dem Frauennotruf – erfahren Sie insoweit eine ganzheitliche Unterstützung.
Sind Sie durch eine Straftat geschädigt, können Sie sich unter bestimmten Umständen der Anklage der Staatsanwaltschaft mit der Nebenklage anschließen und sich dabei anwaltlich vertreten lassen. Dieser Schritt holt Sie aus der reinen Zeugenrolle und macht Sie auch zum Nebenkläger/zur Nebenklägerin mit der Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Die Nebenklagevertretung ist darüber hinaus besonders sinnvoll in Fällen, in denen es darum geht, bessere Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen zu schaffen.
Auch als Zeugenbeistand werde ich gerne für Sie tätig. Als Zeuge/Zeugin vor Gericht haben Sie das Recht, sich während Ihrer Vernehmung eines Zeugenbeistands zu bedienen, der Sie in die Hauptverhandlung begleitet und dort an Ihrer Seite bleibt.
Zudem gibt es erfahrungsgemäß bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung häufig viele Fragen zu klären; diese reichen von möglichen Zeugnisverweigerungsrechten bis hin zu Möglichkeiten, in Abwesenheit des Angeklagten aussagen zu dürfen.
Insgesamt gilt auch hier der Grundsatz: Sprechen Sie in unklaren rechtlichen Situationen stets so früh wie möglich mit mir.