Ritwa J. Stahl

Kosten

Zumeist verständige ich mich mit meinen Mandanten darauf, eine Abrechnung nach Arbeitszeit vorzunehmen. Durch ein Zeithonorar wird ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sichergestellt. Eine Honorarvereinbarung macht die Kosten nachvollziehbar und kontrollierbar.

Ich schlage meinen Mandanten grundsätzlich den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor. Möglich ist auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, frage ich gerne für Sie bei Ihrem Versicherer an, ob die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung in Ihrer konkreten Angelegenheit vom Versicherungsschutz voll oder teilweise gedeckt sind.

Es lässt sich an dieser Stelle keine pauschale Aussage darüber treffen, wie viel die Inanspruchnahme meiner Hilfe in Ihrer konkreten Angelegenheit kosten wird. Ich kläre Sie jedoch jederzeit gerne über Ihre Fragen zu den Kosten in Ihrem Fall auf. Sprechen Sie mich darauf an. Eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung setzt Offenheit insbesondere auch bei den Kosten voraus.

Vergütungsgesetz

Sowohl für Gebühren nach dem Gegenstandswert als auch die Rahmengebühren gilt: Je nach Umfang der Tätigkeit erhält ein Anwalt verschiedene Gebühren, z.B. eine Verfahrensgebühr für das Tätigwerden im Prozess oder eine Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen. Gerne geben wir Ihnen nähere Auskunft über die Kosten nach dem RVG in Ihrer konkreten Angelegenheit.

Den Text des RVG und weitere Erläuterungen zur Anwaltsvergütung finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik „Gebühren“: www.brak.de

Entscheidend für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren sind zumeist der so genannte „Gegenstandswert“ und der Umfang der Tätigkeit.

Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Inhalt des Tätigwerdens. Anhand einiger Beispiele kann dies veranschaulicht werden:

  • Geht es um eine bestimmte Geldforderung, z.B. einen Kaufpreis, bildet deren Höhe den Gegenstandswert.
  • Geht es um die Herausgabe einer Sache, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Sache (z.B. eines Pkw).
  • Soll eine Wohnung geräumt werden, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der zwölffachen Kaltmiete

Nach dem Gegenstandswert richtet sich die Höhe einer Gebühr. Demgegenüber wird im Sozialrecht und im Strafrecht nach so genannten „Rahmengebühren“ abgerechnet. Das RVG gibt hier jeweils den Rahmen vor, innerhalb dessen die Vergütung für eine Tätigkeit liegen soll.

Rechtsgebiete
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Strafrecht
Nebenklage und Zeugenbeistand
Privates Versicherungsrecht
Recht der Berufsunfähigkeit
Unfallversicherung
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