Ritwa J. Stahl

Ansprüche gegen private Versicherer

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (kurz: BUZ-Versicherung) handelt es sich um Vertragsrecht, d.h. Ihre Ansprüche ergeben sich aus dem mit dem Versicherer vereinbarten Vertrag bzw. den dazu gehörigen Bedingungen.

Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist in den vereinbarten Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist so definiert, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen langfristig nur noch in eingeschränkten Umfang ausüben kann. Berufsunfähigkeit muss danach nicht unbedingt bedeuten, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. Auch wenn man seinen alten Beruf beispielsweise nur noch halbtags ausüben kann, kann man bedingungsgemäß berufsunfähig sein. Es wird auch nicht verlangt, dass man in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann. Die Überforderung im zuletzt ausgeübten Beruf kann zur Leistung führen, auch wenn Sie eine andere Tätigkeit zwischenzeitlich wieder ausüben. Aber Vorsicht! Lassen Sie bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit vertragliche Verweisungsmöglichkeiten des Versicherers durch einen Anwalt prüfen.Häufig liegen die Probleme im Versicherungsfall darin, dass der Versicherer, wenn Sie Ihre Leistungen geltend machen, den Vertrag durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung auflöst. Ihnen wird Arglist oder Schlimmeres vorgeworfen. Hiergegen sollten Sie sich mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts zur Wehr setzen!

Aufgrund der für einen Laien schwer überschaubaren Versicherungsbedingungen und der sehr differenzierten Rechtsprechung gilt in diesem Bereich generell: Kontaktieren Sie mich, wenn Sie unsicher sind!

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